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  Honorar

Bereits zu Beginn eines Mandates informieren wir Sie über den finanziellen Aufwand, mit dem Sie im Falle unseres Tätigwerdens rechnen müssen. So wissen Sie von Anfang an, was finanziell auf Sie zukommen kann und ob sich eine weitere Rechtsberatung für Sie wirtschaftlich lohnt.

Unsere Tätigkeit rechnen wir in der Regel auf der Basis eines Stunden- oder Pauschalhonorars ab, die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist jedoch ebenfalls möglich. Wir besprechen gerne mit Ihnen, was für Ihren Fall sinnvoll ist.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, erledigen wir für Sie auch gerne den Schriftverkehr mit Ihrer Rechtsschutz-Versicherung.



 
 
 
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Anwalt Arbeitsrecht Stuttgart Gabriele Heise